Vereinssatzung 

Gebaflieger e.V.

§1 Name
Der Verein trägt den Namen „ Gebaflieger e.V. Vereinssitz ist der jeweilige Wohnsitz des Vereinsvorsitzenden.
§2 Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt, den Gleitschirm und Drachenflugsport in geordnete sportliche und rechtliche Bahnen zu führen, zu pflegen und als naturverbundene Sportarten weiter zu entwickeln.
§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, ist politisch und konfessionell neutral und darf keinen Berufssport betreiben. Seine Aufwendungen dürfen nicht über das Maß hinausgehen welches zur Durchführung seiner sportlichen Zwecke erforderlich ist. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, auch keine Gewinnanteile. Erzielte Überschüsse dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
§4 Zusammenarbeit
Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit allen im Deutschen Hängegleiter Verband DHV, des Deutschen Ultraleichtflugverband DULV organisierten Vereinen sowie allen Gönnern und Förderern des regionalen Flugsports an.
§5 Mitgliedschaft
1. Eintritt:
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine Schriftliche Beitrittserklärung erforderlich, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
2. Austritt:
Die Mitglieder können Ihren Austritt aus dem verein zum Ende des Kalenderjahres erklären, in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. Eine teilweise Beitragsrückerstattung ist nicht möglich.
3. Ausschluß:
Über einen möglichen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann – nach vorheriger Anhörung – ausgeschlossen werden:
• wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Nichtbefolgung von Anordnungen des Vorstandes
• wegen Zahlungsrückstand bzw. Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge oder anderer dem Verein gegenüber bestehender Zahlungsverpflichtungen bei einmaliger Anmahnung
• wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins sowie unsportlichen Verhaltens
• wegen unehrenhafter Handlungen
• der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied in schriftlicher Form mitzuteilen.
• Im Fall des Ausschlusses sind dem Verein gegenüber alle bestehenden Verpflichtungen bis zum ende des Kalenderjahres zu erfüllen, auch wenn der Ausschluss im laufenden Kalenderjahr erfolgt – eine teilweise Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge ist nicht möglich.
4. Tagesmitgliedschaft
Die Tagesmitgliedschaft wird durch die Gebührenordnung festgelegt, diese wird durch die Mitliederversammlung beschlossen .Änderungen bedürfen der zustimmung der Mitgliederversammlung. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt die Tagesmitgliedschaft von
Gästen einzufordern und dem Kassierer bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres nachzuweisen.
5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied hat die Pflicht aktiv an der Entwicklung des Vereins und stets in dessen Interesse mitzuwirken. Jedes Mitglied hat das Recht die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und entsprechend seiner Qualifikation den Drachen , Ultraleicht und Gleitschirmsport auf den zwischen dem Verein und den entsprechenden Rechtsträgern vereinbarten Geländen kostenlos auszuüben. Jedes Mitglied hat das Recht auf Teilnahme am Vereinsleben. Durch jedes Mitglied sind im Interesse des Vereins jährlich , durch die Mitgliederversammlung festzulegende Arbeitsstunden zu leisten.
§6 Finanzierung
Der Verein finanziert sich über:
• Mitgliedsbeiträge
• Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen
• Spenden
• Sponsoren
• Tagesmitgliedschaften und Unkostenbeiträge von Gastfliegern
Der Kassenwart hat über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Nachweis zu führen§7 Beiträge Es ist bei Aufnahme in den Verein eine einmalige Aufnahmegebühr sowie die Gebühr für die Jahresmitgliedschaft zu entrichten. Alle Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt . Eine Änderung der Gebührenordnung ist durch die Mitgliederversammlung jederzeit möglich. Die Jahresmitgliedschaft ist bis zum 30.03 des jeweiligen Kalenderjahres auf das Vereinskonto zu zahlen.
§8 Eigentumsverhältnisse
Sämtliche Einnahmen sowie investierte Sachwerte sind Vereinseigentum und nur mit Zustimmung des Vorstandes einsetzbar.
§9 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung .Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen geschaffen werden.
§10 der Vorstand
besteht aus:
• Vorsitzenden
• Stellvertretenden Vorsitzenden
• Schriftführer
• Kassierer
• Technischer Verantwortlicher
Der Vorstand ist die Exekutive der Vollversammlung und ist berechtigt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einer Lösung zuzuführen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind beide allein vertretungsberechtigt. Nach Außen hin ist ihre Vertretungsbefugnis unbeschränkt. Im Innenverhältnis sind beide an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Im Finanzverkehr ist der 1.Vorsitzende, der Stellvertreter und der Kassierer / Kassenwart vertretungsberechtigt. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre, die Wiederwahl ist zulässig, der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
§11 Mitgliederversammlung
1. die jährliche stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) beschließt über Entlastung des Vorstandes, Wahl des Vorstandes, Gebührenordnung, Satzungsänderungen , sonstige Beschlüsse
2. Außerordentliche Versammlungen finden auf Beschluss des Vorstandes statt.
3. Außerdem finden regelmäßige Zusammenkünfte statt.
4. Die Mitgliederversammlung ist auch dann einzuberufen wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
§12 Einberufung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist rechtzeitig zu berufen und dabei die Tagesordnung bekannt zu geben. Die Bekanntgabe erfolgt per E Mail und ist auf der Vereinshomepage www.gebaflieger.de nachzulesen.
§13 Beschlussfassung
Jede Mitgliederversammlung ist für alle Tagesordnungspunkte beschlussfähig. Es entscheidet die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen JA bzw. NEIN Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist eine Neuabstimmung bis zum Erreichen der Einfachen Mehrheit
erforderlich
§14 Niederschriften
Über jede Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer oder einem Protokollführer den der Vorstand bestimmt, eine Niederschrift anzufertigen und von 2 Anwesenden mitgliedern zu unterschreiben. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf Einsicht aller Niederschriften.
§15 Haftung
Bestehen Forderungen von Dritten , welche durch das Wirken eines Vereinsmitgliedes entstanden sind , übernimmt der Verein keine Haftung. §16 Auflösung Eine Auflösung des Vereins oder Änderung seines Zweckes kann nur in einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3tel Stimmenmehrheit der abgegebenen JA bzw. NEIN Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung des Vereinseigentums.
§17 Rechtsverkehr
Für den Rechtsverkehr können durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter weitere Personen zeitweilig bevollmächtigt werden.
Die Satzung tritt am Donnerstag den 17 Juni 2010 in Kraft und wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen.
Alle Veränderungen werden im Vereinsregister angemeldet.